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Informationen in eigener Sache

Nach dem Motto, tue nicht nur Gutes, sondern rede auch gelegentlich darüber, ist es nun an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen seit meiner Kanzleieröffnung am 1.September 2021:  

Nicht nur im Verkehrsstrafrecht konnte ich in für unsere Mandanten fast ausschließlich Verfahrenseinstellungen erzielen, sei es nach §§ 153 oder 153a aber auch nach § 170 StPO.

Vor allem hervorheben möchte ich aber das mir besonders am Herzen liegende Rechtsgebiet Fahrpersonalrecht: 

In keinem einzigen Fall seit meiner Kanzleigründung kam es - bis heute - zu einer gerichtlichen Entscheidung bzw. zu einer mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Alle Sachverhalte konnte ich für unsere Mandanten ausschließlich vor der Bußgeldbehörde - entweder bereits im Anhörverfahren oder aber im Einspruchsverfahren erfolgreich zum Abschluss bringen, sei es durch eine Bußgeldreduzierung oder durch Verfahrenseinstellung nach § 47 OWiG oder § 46 OWiG i.v.m. § 170 StPO. 

Ich bedanke mich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen, meinen Kooperationspartnern und freue mich, weiterhin mit Spaß an der Arbeit für die Interessen der Fahrerinnen und Fahrer sowie Transportunternehmer mit dem Herz für den Güterverkehr einzustehen. 

In diesem Sinne möchte ich auch ein güterkraftverkehrsrechtliches "online Rechtsbistro" ankündigen, mit welchem SIE aktuelle Fragen aus dem Bereich GüKG und Fahrpersonalrecht an mich herantragen können.  

Dazu werde ich hier zeitnah weitere Informationen bekannt geben wie auch auf der Social Media Plattform Facebook.  

Ich freue mich auf einen regen Austausch!