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Erster Etappensieg in Sachen Mauterstattung

Das VG Köln hat in diesem Verfahren soeben die Entscheidung verkündet und die Beklagte ( also die Bundesrepublik Deutschland) verurteilt, an den Kläger den Betrag X für den Gesamtzeitraum ab 2016 bis 27.10.2020 an zu viel bezahlter Lkw Maut (in Höhe der Polizeikostenanteile) zurückzuzahlen. Zinsen ab dem 21. Tag nach der Rechnungsstellung. Die Erstattungsquote beträgt je nach Zeitraum entweder 5,86% bzw. 4,44 %. 
 
Die aktuelle Pressemeldung des VG Köln finden Sie hier: https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_20032024/index.php