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28.2.2023 VG Köln: Ein Meilenstein-Sieg in Sachen Mauterstattung !

Ich habe heute für diverse Mandanten an der mündlichen Verhandlung - als Teil der Öffentlichkeit - in dem sog. "faktischen Musterverfahren" in Sachen Mauterstattung teilgenommen. 

Die Verhandlung war ein großer Erfolg für die Mauterstattung. 

Es ging in dem Prozess um den Erstattungszeitraum vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2018 sowie vom 1.1.2019 bis zum 27.10.2020, also genau den gleichen Zeitraum, der nicht vom elektronischen Erstattungverfahren erfasst ist.  

Erfreulich ist, dass das Gericht eine klare Auffassung hat und die Sache nicht dem EuGH vorlegt.

Wichtig sind dabei nach Auffassung Kammer folgende dort geäußerte Feststellungen:

1. Die Kostenanteile der Verkehrspolizei wurden in dem maßgeblichen Zeitraum als Teil der Lkw-Maut zu Unrecht erhoben.

2. Die Frage der Unrechtmäßigkeit und Unionsrechtswidrigkeit ist eindeutig, so dass keine vom EuGH zu klärenden Frage mehr besteht und eine Vorlage nicht erfolgt.

3. Die auch in den WKG 2014 ff. nebst Ergänzungsgutachten enthaltenen Polizeikostenanteile sind unionsrechtswidrig und beruhen zudem auf "grob fehlerhaften Kostenfeststellungen". 

4. Es gibt keine nachprüfbaren Kostenschätzungen. Die Schätzungen entbehren ernsthaften Grundlagen.  

Ein vernichtendes Urteil für die Berechnungsgrundlagen bzgl. der Verkehrspolizeikostenanteile nach dem bekannten EuGH-Urteil und dem Beschluss des OVG aus 2021. 

Wer also bereits seine Ansprüche verjährungshemmend gesichert hat, kann sich schon mal über diesen wichtigen Etappensieg freuen. 

Noch nicht abschließend geklärt ist die genaue Höhe des rechtswidrigen Mautanteils, der zu erstatten ist. Hier muss also noch Datenmäßig nachgebessert werden, so dass es noch zu einer weiteren mündlichen Verhandlung kommen wird.

Weitere Frage wird sein, ob die Berufung zugelassen wird und die Gegenseite Berufung einlegen wird und wenn nicht, wie das BALM schätzungsweise rd. 35-40.000 Anträge bearbeiten will.....